Förderantrag

Die Stiftung Zahl und Logos nimmt Anträge ganzjährig entgegen. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die dem Stiftungszweck entsprechen siehe Leitbild. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer kann beantragen?

Einzelpersonen, Projektteams, Institutionen (Hochschulen, Museen, Stiftungen, Bildungsträger) – national und international.

Inhalt des Antrag

Der Antrag erfolgt formlos an die Email-Adresse der Stiftung. Er muss umfassen:

  1. Antragsteller und verantwortlicher Ansprechpartner
  2. Bereich der Förderung (siehe Förderbereich)
  3. Gewünschte Art der Förderung (siehe Formen der Förderung)
  4. Zusammenfassung des Projekts (max. 1 Seite)
  5. Darstellung des Bezugs zum Stiftungszweck:
    1. Bezug zum Thema Zahl und Logos (siehe Leitbild)
    2. Nachweis der Wissenschaftlichkeit
  6. Bei Forschungsprojekten:
    1. Stand der Forschung & Relevanz: Forschungsstand, Lücke/Neuheitswert, Interdisziplinarität.
    2. Fragestellungen & Methodik: Vorgehen, Daten/Quellen/Material, ggf. Ethik/Datenschutz.
  7. Arbeits- & Zeitplan: Verantwortlichkeiten, Kooperationen/Partner.
  8. Art und Höhe der Förderung
  9. Compliance:
    1. Zusicherung, dass gewährte Förderungen ausschließlich zu dem genannten Zweck verwendet werden
    2. Benennung weiterer Förderer für das gleiche Projekt
    3. Zusicherung, dass die Stiftung die Förderung des Projekts veröffentlichen darf
  10. Anlagen: Kurz-CV des Antragsstellers, ggf. mit ausgewählten Publikationen, ggf. Unterstützungsschreiben/Kooperationszusagen